Infos zur Gesellenprüfung
Auf dieser Seite haben wir einige Informationen und Formulare rund um die Gesellenprüfung bereitgestellt.
Für Fragen rund um die Gesellenprüfung stehen die Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft MEHR gerne zur Verfügung.
Verkürzung der Lehrzeit
- Infoblatt Verkürzung der Ausbildung / Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
- Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Gesellenprüfung
Die Anmeldefrist für die Sommerprüfung ist immer der 15. März des Jahres.
Die Anmeldefrist für die Winterprüfung ist immer der 15. Oktober des Jahres.
- Antrag auf Zulassung zur Gesellenprüfung Teil 1 / Gesellenprüfung Teil 2
- Antrag auf Wiederholung der Gesellenprüfung
Externe-Gesellenprüfung
Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denjenigen, die an Auszubildende gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
Sonstiges
Gesetzestexte und Infos zur Berufsausbildung (für Ausbilder und Azubis)
Nachhilfe - "Assistierte Ausbildung"
Bei Unterstützungsbedarf kann über die Agentur für Arbeit Nachhilfe beantragt werden. Die finanzierung und der Antrag läuft über die örtliche Arbeitsagentur.
(Link zur Kontaktaufnahme mit der Arbeitsagentur: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/terminvereinbarung/berufsberatung)
Diese Nachilfe heißt "Assistierte Ausbildung" (AsA flex) und wird bei verschiedenen Trägern durchgeführt. Eine geografische Zuodnung und Kontaktdaten der Träger gibt es hier zum Donwload.