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Ausstellung Gesellenstücke der Schreiner

Welches Möbelstück die Auszubildenden für ihre Abschlussprüfung fertigen, entscheiden die angehenden Gesellen selbst. Voraussetzung ist, dass das Gesellenstück eine komplette Schreinerarbeit darstellt, es muss als Produkt abgeschlossen sein, eine selbst gefertigte Oberflächenbehandlung vorweisen und seinen Zweck erfüllen können. Foto: Schreiner-Innung Westeifel

Auszubildende zeigen ihre Kreativität

DAUN/SCHÖNECKEN.  Der „letzte Schliff“ ist noch in Arbeit. Mit Hochdruck arbeiten die Auszubildenden des Schreinerhandwerks in der Westeifel an ihren Gesellenstücken. Vom 9. bis 22. Juli sind die Möbelstücke an zwei Standorten für die Öffentlichkeit ausgestellt, bevor sie dann vom Gesellenprüfungsausschuss bewertet werden.

Das „Gesellenstück“ ist fester Bestandteil der Abschlussprüfung im Schreinerhandwerk. Die sogenannte „Arbeitsaufgabe II“, die nach der Ausbildungsordnung „einem Kundenauftrag entspricht“ wird von den angehenden Gesellen im Ausbildungsbetrieb erstellt und dann zur Bewertung den Prüfern an den Ausstellungsorten präsentiert. Die Schreiner-Innung Westeifel organisiert traditionell die Ausstellungen, um auf den interessanten Schreinerberuf aufmerksam zu machen und auch den Auszubildenden die Möglichkeit zu geben, ihre Leistungen einem breiten Publikum zu zeigen. Ausstellungsorte sind die Raiffeisenbank in Schönecken und die Kreissparkasse in Daun.

 

 

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