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Vorsicht vor gefälschten Rechnungen!

Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass die nachfolgenden Hinweise der Handwerkskammer Trier:

Derzeit kursieren vermeintlich amtliche Rechnungen, mit denen durch das „Amtsgericht“ über eine Zentrale Zahlstelle mit Sitz in München aufgefordert wird, binnen kurzer Frist (3 Werktage) nicht unerhebliche Gebühren für eine angebliche Handelsregistereintragung zu überweisen.

Hierbei handelt es sich offensichtlich um eine gefälschte Kostenrechnung: Das Schreiben ziert das Landeswappen aus Nordrhein-Westfalen, maschinell unterschrieben hat angeblich ein Richter aus dem rheinland-pfälzischem Wittlich. Die Bankverbindung selbst führt nach Litauen (IBAN LT 38 3120 0238 1001 4467).

Da es sich offensichtlich um eine betrügerische Vorgehensweise handelt, sollten Sie auf keinen Fall eine Zahlung tätigen!

Derzeit sind verschiedene Versionen im Umlauf, die im Gegensatz zu dem vorgenannten Schreiben vielleicht nicht direkt als Fälschung zu erkennen sind.

Bitte prüfen Sie generell nach folgenden Abgrenzungskriterien:

  1. Vergleichen Sie das angegebene Aktenzeichen mit der Ihrer bisherigen Korrespondenz mit dem Gericht.
  2. Zahlungsempfänger bei echten Rechnungen ist stets die Kosteneinzugsstelle der Justiz.
  3. Achten Sie auf eine deutsche IBAN, die immer mit DE beginnen muss.
  4. Kurze Zahlungsfristen von nur wenigen Tagen sollen Unternehmer drängen, die Rechnung schnell zu bezahlen. Das ist jedoch im Behördenalltag unüblich.
  5. Private E-Mail-Adressen – bspw. auch mit der Endung @web, @gmail oder @t-online – verwenden Gerichte und Behörden nicht.

Quelle: https://www.hwk-trier.de/artikel/vorsicht-vor-gefaelschten-rechnungen-handelsregister-54,0,1450.html

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