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SOFORTHILFE für vom Hochwasser betroffene Betriebe

Symbol-Foto: Pixabay.com

Das Land Rheinland-Pfalz hat nun auch eine Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Betriebe ermöglicht. 5.000 Euro soll hier jeder betroffene Betrieb als Soforthilfe bekommen. Die Soforthilfe wird über die Landkreise beantragt und ausgezahlt. Die Anträge sollen nach unseren Informationen noch heute auf den Webseiten der Landkreise veröffentlicht werden.

Links zu den Landkreisen im Gebiet der Kreishandwerkerschaft MEHR:
Eifelkreis Bitburg-Prüm: https://www.bitburg-pruem.de/
Landkreis Bernkastel-Wittlich: https://www.bernkastel-wittlich.de/
Landkreis Vulkaneifel: https://www.vulkaneifel.de/

Pressemitteilung des Landes Rheinland-Pfalz:

Die Landesregierung stellt für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen Soforthilfe zur Verfügung, um die Räumung und Reinigung zu unterstützen. Dies haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt bekannt gegeben. Die Höhe der Soforthilfe beträgt 5.000 Euro.

„Das Ausmaß an Zerstörung und Leid im Hochwassergebiet ist schrecklich. Wir haben Tote zu beklagen, viele Menschen haben ihr Zuhause in den Fluten verloren. Existentiell betroffen sind auch viele Unternehmen: Ladenlokale, Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebsgüter – vieles ist zerstört. Deswegen hat die Landesregierung heute Soforthilfen für Unternehmen beschlossen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung. „Die Soforthilfe ist ein erster Schritt, um den Unternehmen kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen, unbürokratisch und schnell“, führte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt aus.

Die Soforthilfe wird als Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen ausgezahlt. Anträge werden von den örtlich zuständigen Verwaltungen der Kreise sowie der Stadt Trier entgegengenommen. Die „Soforthilfe Unternehmen“ wird ohne umfangreiche Prüfung gewährt. Es genügt der glaubhafte Nachweis, dass die Betriebsstätte im unmittelbaren Hochwasserschadensgebiet liegt und dass dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein Schaden von mindestens 5.000 Euro an dieser Betriebsstätte entstanden ist.

Die Betriebs- bzw. Produktionsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätigen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier

Parallel arbeitet die Landesregierung an einem Wiederaufbauprogramm für die Unternehmen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen. Der Bund hat hier Unterstützung zugesagt.

Quelle: https://www.rlp.de/de/aktuelles/einzelansicht/news/News/detail/soforthilfe-fuer-vom-hochwasser-betroffene-unternehmen/

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