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Signal Iduna informiert: Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitgeberzuschuss nun auch für Altverträge Pflicht

 

Bereits seit 2019 sind Arbeitgeber laut Betriebsrentenstärkungsgesetz verpflichtet, eingesparte Sozialabgaben an ihre Mitarbeiter weiterzugeben, wenn sie Teile ihres Lohnes oder Gehaltes in eine Betriebsrente (bAV) umwandeln. Das gilt seit 1. Januar auch für vor 2019 abgeschlossene Verträge.

Dieser Arbeitgeberzuschuss beträgt mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts. Verpflichtend ist der Zuschuss nur bei einer Entgeltumwandlung in Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen ist kein Zuschuss vorgeschrieben. SIGNAL IDUNA hält für Arbeitgeber ein umfangreiches Informations- und Lösungspaket zu diesem Thema bereit. So können die Zuschüsse des Arbeitgebers direkt in bestehende Versicherungsverträge einfließen.

Darüber hinaus bietet die SIGNAL IDUNA individuelle Lösungen für Arbeitgeber zur Umsetzung und Verwaltung von Zuschüssen an. Dank durchgehend digitaler Prozesse in der bAV lässt sich der Aufwand für die Firmenchefs und ihre Personalverantwortlichen erheblich reduzieren.

Darüber können diese jederzeit von webfähigen Endgeräten aus auf alle wichtigen Vertragsdokumente zugreifen. Die papierlose Kommunikation reduziert dabei den Papierverbrauch und spart Ressourcen – ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Mit den Angeboten der SIGNAL IDUNA können kleine und mittelständische Unternehmen ihre bAV einfach, kostengünstig und ressourcenschonend verwalten.

Der Arbeitgeberzuschuss ist ein wichtiges Argument, um Belegschaften für eine betriebliche Altersversorgung zu motivieren und gleichzeitig an das Unternehmen zu binden. Mitglieder der mit SIGNAL IDUNA kooperierenden Versorgungswerke erhalten Sonderkonditionen.

Weitere Informationen bei Signal Iduna Marc Simons 

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