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Landesverband der Kreishandwerkerschaften Rheinland-Pfalz warnt vor Gefahren des geplanten Berufsbildungsvalidierungs- & digitalisierungsgesetztes (BValDiG)

Die Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (MEHR) teilt die ernsten Bedenken gegen das geplante Berufsbildungsqualifizierungs- & digitalisierungsgesetz  (BValDiG).
Nachfolgend die Pressemitteilung des Landesverbandes der Kreishandwerkerschaften Rheinland-Pfalz, bei dem die Kreishandwerkerschaft MEHR ebenfalls Mitglied ist:

 

Als Vertretung von mehr als 8.650 Mitgliedsbetrieben im rheinland-pfälzischen Handwerk sowie als Mitglied des Bundesverbandes der Kreishandwerkerschaften möchten wir unsere tiefe Besorgnis über den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Berufsbildungsvalidierungs- & -digitalisierungsgesetz (BValDiG) zum Ausdruck bringen.

Der Landesverband der Kreishandwerkerschaften Rheinland-Pfalz hat sich in dieser Sache in einem offenen Brief an die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewendet.

Der vorgeschlagene Gesetzentwurf, wie er in der Drucksache BT-Drs. 20/10857 dargelegt ist, birgt nach unserer Einschätzung ernsthafte Risiken für das duale Ausbildungssystem sowie für die Beständigkeit von Berufsschulstandorten und allgemeinen Bildungs- und Sprachkenntnisstandards.

Insbesondere sind wir besorgt über folgende Punkte:

  1. Abschwächung des dualen Ausbildungssystems: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Personen ohne formale berufliche Qualifikation die Möglichkeit erhalten sollen, ihre Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen, ohne den üblichen Weg einer dualen Aus-bildung zu durch-laufen. Dies könnte die Attraktivität einer traditionellen Ausbildung mindern und die Qualität der Arbeitskräfte langfristig beeinträchtigen.
     
  2. Mangelnde Berücksichtigung von Mindestalter und zu niedrige Referenzzeiten: Das Fehlen eines Mindestalters für den Antrag und die verlangte Mindestbeschäftigungsdauer im Referenzberuf von lediglich dem 1,5-fachen der regulären Dauer der Ausbildungszeit im Referenzberuf erwecken Bedenken hinsichtlich der Qualität und Integrität des Berufsvalidierungsverfahrens.
     
  3. Fehlende Überprüfung von Sprachkompetenzen: Die Vernachlässigung einer verpflichtenden Überprüfung von Sprachkompetenzen stellt nicht nur eine Gefahr für die Qualität der Arbeitnehmer dar, sondern könnte auch zu Missverständnissen und Unfällen am Arbeitsplatz führen.
     
  4. Unnötiger bürokratischer Aufwand für Prüfungsstellen: Die vorgeschlagene Regelung zur Übermittlung berufsschulischer Leistungsfeststellungen in die Prüfungs-zeugnisse würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen und bedeutet eine unnötige Datenhäufung und wirft damit datenschutzrechtliche Fragen auf.

In Anbetracht dieser Bedenken appellieren wir an die Entscheidungsträger in Bund und Land, den aktuellen Gesetzentwurf kritisch zu überdenken und sicherzustellen, dass jegliche Gesetzesänderungen im Einklang mit den langfristigen Interessen des dualen Ausbildungssystems und der Qualitätssicherung von Berufsausbildungen stehen.

Weitere Informationen und Stellungnahmen:

Hier haben wir Ihnen die offenen Briefe des Landesverbandes der Kreishandwerkerschaften Rheinland-Pfalz, des Bundesverbandes der Kreishandwerkerschaften und das ZDH-Kompakt zu diesem Thema als PDF-Dateien verlinkt:

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