Gegenstand des Hilfsprogramms:
- Reparaturkosten, wirtschaftlicher Wert, Einkommenseinbußen
- Kosten für Gutachtenerstellung
In zwingenden Fällen Kosten für dringlich erforderliche temporäre Maßnahmen, z. B. Sicherung von Gebäuden
Erstattet werden:
- Im Regelfall 80 Prozent der Kosten
In Härtefällen bis zu 100 Prozent
Antragstellung voraussichtlich ab 27.09.2021 möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- Identitätsnachweis durch HWK – bitte melden Sie sich dazu unter:fluthilfe(at)hwk-trier.de
- Betroffenheitsbescheinigung der örtlichen Gemeinde
- Bescheinigungen der/des Gutachter/s zur Schadenshöhe
Wir informieren Sie, sobald die Antragstellung möglich ist!
Ihre Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Trier:
- Vera Meyer, Telefon 0651 207-131, E-Mail: vmeyer(at)hwk-trier.de
- Claudia Steil, Telefon 0651 207-109, E-Mail: csteil(at)hwk-trier.de
- Hans-Werner Lichter, Telefon 0651 207-281, E-Mail: hlichter(at)hwk-trier.de
Die Landesregierung hat am 24.09.2021 die Webseite zum Wiederaufbauprogramm des Landes Rheinland-Pfalz unter www.wiederaufbau.rlp.de freigeschaltet.
Hier finden Sie auch vorab einen ausführlichen Fragen-und-Antworten-Katalog zur Antragstellung der Wiederaufbauhilfen.
Quelle: Betriebsnewsletter der HWK Trier und Infos der HWK Koblenz.