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Zur Khs Trier-Saarburg

Ausbildung: Kernstück des Handwerks

Ende Juli wurden die Zimmerer geprüft. Für die praktische Prüfung stellte Innungs- und Prüfungsausschussmitglied Eric Görgen seinen Betrieb in Bitburg zur Verfügung. Das Foto zeigt die Prüflinge zusammen mit den Prüfern und der praktischen Arbeitsaufgabe. Vorsitzender Peter Nosbers dankte seinen Handwerkskollegen für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Mit dabei waren als Prüfer Steven Brodel, Marco Wingels, Horst Funke, Markus Idesheim, Oliver Fuchs, Pierre Nosbers und Eric Görgen. Foto: Holzbau- und Zimmerer-Innung Westeifel

Die Prüfungsaufgabe der Zimmerer Sommerprüfung 2025.

Die Arbeit der Prüfungsausschüsse 

REGION. Die großen Lossprechungsfeiern im Handwerk sind Ende August an den drei Veranstaltungsorten Bitburg, Hetzerath und Daun mit über 1000 Gästen über die Bühne gegangen. 272 neue Gesellinnen und Gesellen aus 14 verschiedenen Berufen haben im Abschlussjahr ihre Ausbildung erfolgreich beendet und ihre Prüfungszeugnisse erhalten. 

Verantwortlich für die Prüfungen sind im Bereich der Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (KH MEHR) insgesamt 330 Fachleute, die ehrenamtlich im Dienst der Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen tätig sind. Ohne sie läuft nichts. „Die Ausbildung ist ein Kernstück des Handwerks und sorgt damit für die Fachkräfte von morgen“, weiß Dirk Kleis, Hauptgeschäftsführer der KH MEHR und ihren 22 Handwerksinnungen. 

Wer Gesellenprüfungen durchführen darf, wer sich dafür verantwortlich zeichnet und wie diese laufen, dass ist in der Handwerksordnung (HwO) festgeschrieben. 

Im Handwerk können die Kammern die Handwerksinnungen ermächtigen, Prüfungsausschüsse zu errichten. So ist es im Bereich der Handwerkskammer Trier geregelt. „Je nach Handwerksberuf und Lehrlingsaufkommen können nach HwO auch mehrere zuständige Stellen beschließen, einen gemeinsamen Prüfungsausschuss zu errichten“, so Kleis. 

Ein Prüfungsausschuss besteht dabei aus mindestens drei Mitgliedern: Ein Vertreter der Arbeitnehmerseite, ein Vertreter der Arbeitgeberseite und ein Vertreter der berufsbildenden Schule. Rechtzeitig vor den Prüfungsterminen im Frühjahr/Sommer oder Herbst/Winter kommen die Mitglieder des Ausschusses zusammen und planen die Prüfungen im Detail. Dabei sind die Prüfungstermine vielfach durch Landesverbände zeitlich festgeschrieben, damit Prüflinge sich nicht bei anderen über die genauen Prüfungsfragen im Vorfeld informieren können. Weiter erstellt der Prüfungsausschuss die Prüfungsaufgaben, sofern diese nicht überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden, und er beschließt, welche Prüfungsaufgaben letztlich durchgeführt werden, sowohl schriftlich, mündlich und/oder praktisch. Steht dies alles fest, werden die zur Prüfung anstehenden Auszubildenden eingeladen und deren Ausbildungsbetriebe informiert.

Spannend wird es dann am Tag der Prüfungen selbst. Kleis: „Die Arbeit im Prüfungsausschuss bedarf neben der Sachkundigkeit natürlich auch weiterer Kompetenzen. Die Prüflinge gehen oft sehr unterschiedlich mit der Prüfungssituation um. Bei vielen spielen emotionale Faktoren wie Angst oder Unsicherheit am Prüfungstag eine große Rolle. Da liegt es auch in der Hand des Prüfers Spannungen abzubauen und den Prüfling im Gespräch zu stärken.“ 

Am glücklichsten sind alle, wenn die Prüfungen erfolgreich bestanden wurden und auch einige Prüflinge dabei sind, die sich zum Landesentscheid qualifizieren. „Und wer auf Landesebene der Beste seines Handwerks ist, der kann sich für den Bundesentscheid qualifizieren. Deren Sieger können es bis zu den EuroSkills (Europameisterschaft) oder WorldSkills (Weltmeisterschaft) der Berufe schaffen“, erzählt Geschäftsführer Christian Weirich von der KH MEHR. 

Aber leider fließen auch manchmal Tränen oder zumindest besteht große Enttäuschung, wenn die erbrachte Leistung nicht für den Gesellenbrief reicht. „Wer Lernschwächen feststellt, sollte sich frühzeitig um Nachhilfe kümmern und seinen Ausbilder oder Fachlehrer ansprechen. Es gibt gute Unterstützung, aber die greift nicht in den letzten vier Wochen vor der Gesellenprüfung. Zur Ausbildungsmitte ist dafür auch die Zwischenprüfung ein wichtiger Baustein in der dualen Ausbildung. Hier zeigt sich schon nach der ersten Hälfte, ob das Niveau passt oder verbessert werden muss. Mittlerweile fließen bei den meisten Berufen auch die Noten der ersten Prüfung mit in das Gesamtergebnis mit hinein. Das wird als gestreckte Prüfung mit GP1 und GP2 benannt“, erklärt Weirich. 

Viele der ehrenamtlichen Prüfer begleiten das Amt im Prüfungsausschuss über viele Jahre und teils Jahrzehnte. „Sich für sein Handwerk zu engagieren und um den Fachkräftenachwuchs zu kümmern ist für viele Handwerker einfach selbstverständlich. Sie vertreten die Meinung, wer Fachkräfte will muss auch selbst ausbilden und/oder sich bei den Prüfungen engagieren. Nur jammern, dass es an Fachkräften mangelt, hilft keinem weiter“, sind sich Kleis und Weirich einig. 

Bei Interesse an der Prüfertätigkeit können sich Ausbilderinnen und Ausbilder an ihre regionale Innung - Kreishandwerkerschaft wenden und sich mit erfahrenen Prüferinnen und Prüfern austauschen. „Die Abnahme von Prüfungen ist eine verantwortungsvolle Funktion in der beruflichen Bildung. Sie trägt wesentlich zur Sicherheit und zum Erhalt der Qualität in der dualen Ausbildung bei.“


Zusatzinfo: 
(Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung)

Die Aufgaben der ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer sind in der Handwerksordnung, detaillierter der Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen des Hauptausschusses des Bundesinstitut für Berufsbildung festgelegt. Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer ist es:

  • Prüfungsaufgaben zu erstellen, sofern diese nicht überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss erarbeitet werden
  • Prüfungsaufgaben zu beschließen: schriftlich, mündlich und/oder praktisch
  • durchgeführte Prüfungen abzunehmen
  • einzelne Prüfungsleistungen sowie die Prüfung insgesamt zu bewerten und das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung zu beschließen
  • eine Niederschrift über den Ablauf der Prüfung und die für die Bewertung wesentlichen Tatsachen anzufertigen
  • an den Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vor-  und Nachbereitung der Prüfungen teilzunehmen.

Die Verfahrensgrundlage bilden die vom Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stellen erlassene Prüfungsordnung für die Gesellenprüfung sowie die Prüfungsbestimmungen der Ausbildungsordnung. 

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