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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Gewinn für Betriebe und Beschäftigte

Die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen ist ein zentrales Instrument bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften. Es kann aber auch dazu dienen, bereits angestellte Mitarbeitende zu qualifizieren und sie langfristig an das Unternehmen zu binden.
Seit 2016 vermittelt das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ interessierten Betrieben diese Möglichkeit und gibt konkrete Hilfestellung für die Umsetzungspraxis im Handwerk und in der Industrie.  

Was ist Berufsanerkennung?
Die Berufsanerkennung bietet Unternehmen ein offizielles und rechtssicheres Verfahren, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss ausfällt. Am Ende des Verfahrens steht der Anerkennungsbescheid, der die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens übersichtlich und in deutscher Sprache darstellt. So lässt sich zuverlässig einschätzen, welche Qualifikationen mit dem ausländischen Berufsabschluss verbunden sind und an welchen Stellen Mitarbeitende oder Bewerber möglicherweise eine Nachqualifizierung benötigen.

Was ist die rechtliche Grundlage?
Die rechtliche Grundlage der Berufsanerkennung bildet im Wesentlichen das „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen“, kurz: BQFG. Dabei handelt es sich um eine der Rechtsvorschriften, die mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) am 1. April 2012 in Kraft getreten ist. Seither können alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss – ganz unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Wohnsitz und ihrem Aufenthaltsstatus – ihren Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen und anerkennen lassen.

Kontakt für Beratung und Anforderung von Infomaterial:
Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V.
Projekt-Team für Handwerkskammer-Betriebe
Dr. Michael Sauter
Stv. Projektleiter
Tel.: 0211 302 009-18
E-Mail: msauter@zwh.de
www.unternehmen-berufsanerkennung.de

Initiiert wurde das Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung“ vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Gefördert wird es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

 

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