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Barrierefreiheitserklärung

Wir (Kreishandwerkerschaft Mosel-Eifel-Hunsrück-Region (MEHR)) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://mehr.das-handwerk.de.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 02.04.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Kreishandwerkerschaft MEHR
Geschäftsstelle Prüm
Kalvarienbergstraße 1
54595 Prüm

Telefon: (0 65 51) 96 02-0
Telefax: (0 65 51) 96 02-10

E-Mail: mehr(at)das-handwerk.de 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Aktuell sind gemäß der durchgeführten Tests noch einige Verbesserungen beim Textkontrast in manchen Bereichen notwendig. Diese werden im Zuge eines Redesigns der Homepage angepasst.
Bei einigen Links fehlen aktuell noch die alternativen Linktexte. Diese pflegen wir im Zuge der laufenden Homepagepflege nach.
Bei Bildern in älteren Artikeln im Newsbereich fehlen noch beschreibende Texte zu den Fotos im Alt-Text. Wir versuchen dies bei aktuellen Texten grundsätzlich zu beachten und pflegen bei älteren Texten die Infos im Zuge der laufenden Pflege nach.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir von unseren Veranstaltungen, wie zum Beispiel den Lossprechungsfeiern, auch kleine Bildergalerien. In sinnvolle und vor allem machbare Pflege mit beschreibenden Texten als Alternativtext ist uns für diesen Bereich nicht möglich und wäre eine unverhältnismäßige Belastung.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden;

Evaluationsmethode

Die Seite wird fortlaufend über das Tool scanner.browserstack.com evaluiert.
Eventuelle auftretende Fehler werden im Zuge der regelmäßigen Pflege der Homepage nach bestem Wissen korrigiert.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lb(at)msagd.rlp.de

Sonstige Angaben zur Barrierefreiheit

Im Zuge der andauernden Prüfung unserer Homepage sind wir bemüht unser Webangebot möglichst barrierefrei zu gestalten. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.

Sollten Sie einen Verbesserungsvorschlag haben, kontaktieren Sie gerne unsere Geschäftsstellen.

Auch wenn Sie im Sinne einer möglichen Barriere unser Internetangebot nicht vollumfänglich nutzenkönnen, stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung, um Ihnen die entsprechenden Informationen auf einem anderen Wege zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.04.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.04.2025 überprüft.

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